Antrag auf Verzicht von Genfood in Bezirkseinrichtungen!

Antrag

Die Einrichtungen des Bezirks (wie z. B. Casino, Bezirkskrankenhäuser), werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in ihrem Speisenangebot zu verwenden. Ggf. sind hier entsprechende Verträge mit den Kooperationspartnern (Caterer etc.) zu schließen. Das betrifft die Lebensmittel, die nach der neuen Regelung kennzeichnungspflichtig sind:

– Lebensmittel, die selbst ein gentechnisch veränderter Organismus sind (z.B. Gemüsemais, Kartoffel)

– Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind (z.B. Öl aus gentechnisch verändertem Raps oder aus Gentech-Soja)

– Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten

Begründung:

Im April diesen Jahres trat eine neue Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch erzeugter Lebensmittel in Kraft, die den VerbraucherInnen ermöglicht, gentechnisch erzeugte Lebensmittel zu erkennen.

Seit Jahren spricht sich eine große Mehrheit der Bevölkerung gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel und deren Produktionsweise aus.

Die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Gentechnik sind noch wenig erforscht, so dass die Folgen für Mensch und Tier noch nicht absehbar sind.

Aufgrund der nicht kalkulierbaren Risiken und im Sinne einer ökologischen und gesundheitsvorsorglichen Lebensmittelproduktion ist es daher konsequent, wenn der Bezirk in seinen Einrichtungen vollständig auf „Gen-Food“ verzichtet.

Für die Fraktion B90/Die Grünen

Petra Tuttas

 

Autor*in