Antrag an den Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie auf Photovoltaik auf bezirkseigenen Liegenschaften
Antrag:
1. Bei allen Liegenschaften und Schulbauten des Bezirks Oberbayern wird (falls noch nicht geschehen) geprüft, ob sich die Dachflächen für Photovoltaikanla-gen eignen (Statik, Dachausrichtung und -neigung).
2. Auch denkmalgeschützte Gebäude werden nicht von den Überlegungen aus-geschlossen. Nach technischer Eignung müssen gegebenenfalls Einzelfallprüfungen veranlasst werden.
3. Alle geeigneten Flächen werden kurzfristig – angestrebt ist 2010 – komplett mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Geeignet sind Flächen, die über die Kostendeckung hinaus mit einer jährlichen Rücklage von mind. 1% der Herstellungskosten betrieben werden können.
4. Die Anlagen werden zu 100% fremd finanziert (z.B. KfW-Bank).
5. Die Ausschreibung soll so gestaltet sein, dass möglichst deutsche Produkte und regionale Handwerker den Zuschlag erhalten können.
Investitionen auf bezirkseigenen Gütern
Begründung:
Durch die Installation von Solaranlagen auf den bezirkseigenen Liegenschaften und die Einspeisung des erzeugten Stroms kann der Bezirk Oberbayern seiner Vorbildfunktion gerecht werden und einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten. Die Vergütung für den eingespeisten Strom ist gesetzlich festgeschrieben. Die Hersteller geben Leistungsgarantien von 20 Jahren auf die Module. Durch zinsgünstige Darlehen, z.B. von der KfW-Bank, können sich die Investitionskosten schnell amortisieren.
Mit dem vorgeschlagenen Verfahren werden weder durch die Installation noch durch den Betrieb der
Haushalt und die Liquidität des Bezirkstages belastet. Es eröffnet verlässliche Einkünfte und damit finanzielle Handlungsspielräume, gleichzeitig trägt der Bezirk Oberbayern in vorbildlicher Weise zum Klimaschutz bei.
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen ist gut kalkulierbar und die wirtschaftlichen Risiken sind sehr gering. Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden muss im Einzelfall geprüft werden.
Waltraud Gruber, Martina Neubauer
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