Anträge zur Geschäftsordnung

Anträge zur Geschäftsordnung

Die Fraktion B 90/DieGrünen im Oberbayerischen Bezirkstag stellt folgende Anträge zur Änderung derGeschäftsordnung. Diese Änderungsanträge beziehen sich auf die übersandte Entwurfsfassung zur konstituierenden Sitzung am 23.10.2008:

1. § 19 Neuer Absatz (2):Beschlussfähigkeit

Der Bezirkstag ist beschlussfähig, wenn sämtlicheMitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesendund stimmberechtigt ist.

Der bisherige Absatz (2) wird zu Absatz (3)

Begründung:

Eine Regelung derBeschlussfähigkeit ist sinnvoll; diese ist bislang in der GO nicht geregelt.

§ 19 (1) vorangestellter 1.Absatz

Die Sitzungen des Bezirkstags sind grundsätzlichöffentlich.

Begründung: nur inbegründeten Fällen (siehe § 20) darf eine Sitzung nichtöffentlich sei).

§ 21 (1) neuer Satz 6: Streichung von „nach Möglichkeit“

Der neue Satz 6 lautet, ein Satz 7 wird eingefügt:

Den Bezirkstagsmitgliedern sind die zur Vorbereitung derBeratung erforderlichen Unterlagen gleichzeitig zu übermitteln. In begründeten Einzelfällen könnenUnterlagen nachgereicht werden.

Begründung:

Zur Vorbereitung derSitzungen sind grundsätzlich alle Unterlagen fristgemäß zur Verfügung zustellen.

§ 21 (2) Änderung

Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungenwerden gleichzeitig mit der Einladung durch Anschlag am schwarzen Brett imBezirksverwaltungsgebäude bekannt gegeben und im Internetportal des Bezirks Oberbayernveröffentlicht.

Begründung:

EineVeröffentlichung am schwarzen Brett alleine ist nicht mehr zeitgemäß, dasInternetportal existiert bereits, wurde jedoch noch nicht in derGeschäftsordnung verankert.

§ 30 eingeschobener (2)

Die Einsicht in die Niederschriften über die öffentlichenSitzungen steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Bezirksgebiets frei. Siewerden im Internetportal des Bezirks Oberbayern veröffentlicht.

Begründung:

Niederschriften überöffentliche Sitzungen sollten auch öffentlich zugänglich sein. Siehe BezO Art.45 (2) Satz 2

  1. § 31 neuer eingeschobener §

§ 31 Einsichtnahme durch die Mitglieder des Bezirkstags

Die Mitglieder des Bezirkstags sind berechtigt jederzeitNiederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen des Bezirkstagsund der Ausschüsse und Gremien einzusehen. Niederschriften über öffentlicheSitzungen werden zeitnah in ein internes elektronisches Informationssystemeingestellt.

Begründung: sieheArt. 45 BezO (2). Das bereits zur Verfügung stehende Ratsinformationssystemerleichtert die Arbeit (Archivierung, Suchfunktion zum Nachschlagen) erheblich,ist jedoch noch nicht in der Geschäftsordnung verankert.

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