Anfrage zur Persönlichen Assistenz

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Josef Mederer,

nach dem Fall von Herrn Winfried Glosser wird im DONAUKURIER nun erneut über eine mögliche Heimunterbringung gegen den Wunsch eines Betroffenen berichtet. Beschrieben ist der Fall von Herrn Bernhard Kube, bei dem es um Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für Assistenzkräfte geht.

Opens external link in new windowhttp://www.donaukurier.de/nachrichten/panorama/thema/Ingolstadt-DKmobil-MS-Erkrankte-in-der-Region-Ich-will-ja-keine-Luxuspflege;art201586,3726543

Offensichtlich wurde der Bezirk bereits dazu befragt und im Artikel wird der Bezirk Oberbayern folgendermaßen zitiert:

„Wir entsprechen damit dem Wunsch- und Wahlrecht der nachfragenden Personen“.

Dazu einschränkend: „Die Wünsche müssen angemessen sein.“

Und schließlich: „Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine Heimunterbringung für Herrn Kube zumutbar.“

Da offensichtlich die Übernahme der Kosten für Assistenzkräfte in Frage gestellt ist, kann man im Umkehrschluss ableiten, dass die Wünsche Herrn Kubes aus Sicht der Bezirksverwaltung nicht angemessen seien. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

•Welche Wünsche wären im konkreten Fall angemessen bzw. worin liegt die „Unangemessenheit“ der Wünsche Herrn Kubes?

•Wer trifft die Entscheidung über die Unangemessenheit?

•Welche konkreten Umstände führen zu dem Schluss, dass eine Heimunterbringung für Herrn Kube zumutbar sei?

Und unabhängig vom konkreten Fall:

•Wie viele Fälle gibt es im Verantwortungsbereich des Bezirks Oberbayern, in denen auf Grund des hohen Bedarfs an persönlicher Assistenz und der damit verbundenen Kosten aus Sicht des Bezirks eine Heimunterbringung vorzunehmen ist?

Hintergrund: Auf der Internet- Seite des Bezirks ist folgender Grundsatz postuliert: „Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinem individuellen Bedarf. Menschen mit Behinderungen sollen personenbezogen die Hilfen erhalten, die sie benötigen. Das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen ist hierfür eine wichtige Orientierung.“ (Quelle: Opens external link in new windowhttps://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales)

Wie es scheint, werden hier die Grenzen des Wunsch- und Wahlrechts erreicht, was der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens zuwider spricht. Deshalb bitten wir um eine klärende Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Siebler stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Petra Tuttas Fraktionsvorsitzende

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