Anfrage zur Pauschalierten Rückzahlungsregelung bei Mittagessen
pixelio: Geralt
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Rückzahlungsregelung, in der bereits im Gesundheits- und Sozialausschuss vom 23. Juli 2009 berichtet wurde, führt nach unserer Kenntnis zu Irritationen bei den Anspruchsberechtigten. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oberbayerischen Bezirkstag beantrage ich daher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Berechnung der Pauschale obwohl individuelle Ansprüche vorliegen? Entspricht diese Regelung dem Urteil des Bun-dessozialgerichts?
2. Wurden die Werkstattbeschäftigten und/oder ihre Eltern/Betreuer vorab über diese Regelung informiert? Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Information?
3. Trifft es zu, dass der vom Bezirk Oberbayern angebotene bzw. bereits angewiesene Betrag nur ca. 50 % der tatsächlichen Kosten beträgt? Steht den Werkstattbesuchern für die Zeit, in der widerrechtlich die Kosten für das Mittagessen nicht gewährt wur-den, ein Zinsausfall zu?
4. Wurden die Werkstattbesucher über die Möglichkeit Widerspruch gegen die Pau-schalregelung des Bezirks Oberbayern einzulegen, informiert? Wurden Widersprüche von Betroffenen oder Eltern/Betreuern eingelegt?
5. Wurde auch in anderen bayerischen Bezirken vergleichbar verfahren? Wenn ja, in welchen?
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