Anfrage zur Ablehnung von Wechseln in ambulante Wohnformen

Martina Neubauer,

Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion B 90/Die Grünen bittet im nächsten Sozial- und Gesundheitsausschuss zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
Gibt es beim Bezirk Oberbayern Fälle, in welchen der Wechsel von einer stationären Wohnform in eine ambulante Wohnform abgelehnt wurde?

Wenn ja:

  • wie viele Fälle betrifft dies im Zeitraum 2008 bis 2012?
  • wie wurde die Ablehnung begründet?
  • gab es Ablehnungen, obwohl der Antragsteller/die Antragstellerin eine geeignete ambulante Wohnform anbieten konnte, die kostengünstiger war?
  • wie sieht der Bezirk Oberbayern in diesen Fällen das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen realisiert?

Antwort:

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 15. November 2012 wurde mündlich auf unsere Anfrage „Ablehnung Wechsel in ambulante Wohnformen“ reagiert. Die Verwaltung teilt mit, dass sie sich nicht in der Lage sieht, einen „Aktensturz“ zu machen, um festzustellen, ob es im Zeitraum 2008 bis 2012 zu Ablehnung gekommen ist.

Eine Abfrage in den Fachabteilungen habe jedoch ergeben, dass es keine bzw. nur begründete Ablehnungen gegeben habe. Die Begründung liege dann ausschließlich in der fachlichen Einschätzung hinsichtlich der Geeignetheit einer Maßnahme. Grundsätzlich gelte „ambulant vor stationär“ und die Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen.

Da wir mit dieser Antwort nicht zufrieden waren, haben wir nachgelegt. Wir haben nach Rücksprache mit einem Betroffenen einen konkreten Fall benannt. In diesem Fall ist es  zu einer extrem langen Bearbeitungszeit durch die Bezirksverwaltung gekommen. Die Entscheidung steht immer noch aus und der Betroffene befürchtet aufgrund des Verlaufs der Verhandlungen eine Ablehnung.

Wir bleiben dran! Martina Neubauer

 

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