PM Grüne fordern politische Entscheidung

Pressemitteilng, 2.7.2005

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im oberbayerischen Bezirkstag fordert die Bezirksverwaltung auf, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, dort aber nicht wohnen, weiterhin Essensgeld zu gewähren. Wiederum spielen sich bayerische Bezirke zum Oberrichter im Sozialwesen auf. Unterlagen sie schon bei den so genannten „Bedarfsgemeinschaften“ und bei den Leistungen für die Förde-rung von Kindern in integrativen Kindertagesstätten in erster Instanz, so legen sie nun erneut Bundesrecht unsozial aus. Geht es nach den Grünen, so muss auch der Freistaat handeln und die Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch ändern.

Als einziges Land in Deutschland verweigert Bayern mit seinen sieben Bezirken die Auszahlung des Essensgeldes, obwohl dies im Rahmen einer Werkstattvergütung vertraglich geregelt ist. Die Bezirke verhalten sich rechtswidrig. Zwar argumentieren die Bezirke, das neu strukturierte Sozialgesetzbuch (SGB XII) würde das Essensgeld nicht mehr als Teil der Eingliederungshilfe für Behinderte ausweisen, doch sind dies nach Ansicht der Grünen „juristische Scheingefechte“, die von der sozialen Notwen-digkeit ablenken und Betroffene in Prozesse zwingen.

„Letztlich ist die Auszahlung des Essensgeldes eine Frage der Moral. Es steht den Bezirken gut an, hier eine politische Entscheidung herbei zu führen, die Behinderten zu Gute kommt und nicht Gerichte beschäftigt“, so Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende der Grünen im oberbayerischen Bezirkstag.

 

 

 

 

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