Antrag zur Schließung der Entwöhnungsanlage am Klinikum Ingolstadt
Die Schließung der Entwöhnungseinrichtung am Klinikum Ingolstadt wird im Sozialausschuss am 12. März 2020 behandelt.
In dieser Sitzung ist folgende Fragestellung zu behandeln:
In welcher Weise stellt sich der Bezirk der Verantwortung, die entstehende wohnortnahe Versorgungslücke zu schließen? Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es Zielgruppen gibt, für die eine wohnortferne Entwöhnung aufgrund z.B. ihrer familiären Situation nicht möglich ist. Zudem erleichtert die wohnortnahe Entwöhnung die Einbindung der Angehörigen und die Arbeit mit den sog. Co-Abhängigen.
Es wird weiterhin beantragt, dass sich der Bezirkstagspräsident in seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender im Aufsichtsrat trotz der beschriebenen personellen Probleme für eine nochmalige Prüfung einer möglichen Weiterführung der Entwöhnungseinrichtung am Klinikum Ingolstadt einsetzt und ggf. Alternativen zur Schließung erarbeitet.
26.02.2020: Antrag zur Hilfe zur Pflege – Berichterstattung
Antrag zur Hilfe zur Pflege – Berichterstattung
Die Fraktion B 90/Die Grünen im Obb. Bezirkstag stellt folgenden Antrag:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Eckdaten zur Umsetzung und Realisierung der Leistungen zur Hilfe zur Pflege darzustellen:
•Wie viele Anträge sind eingegangen?
•Wie ist der Bearbeitungsstand?
•Wie lang dauert es vom Eingang des Antrags bis zur Bescheidung?
•Wer muss in der Zwischenzeit in Vorleistung gehen?
•inwieweit wurden die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern teil- und vollstationärer Einrichtungen an die neuen Bedingungen angepasst?
Begründung: Aufgabenverlagerungen und die Übernahme neuer Aufgaben führen erfahrungsgemäß zu Reibungsverlusten und in der Anfangsphase möglicherweise auch zu Einbußen in der Qualität und der Quantität der Bearbeitung. Um eine Einschätzung zur Situation bei der Übernahme der neuen Aufgaben für den Bezirk Oberbayern zu bekommen, bitten wir um Berichterstattung.
10.02.2020: Antrag auf Einrichtung von Außenarbeitsplätzen
Antrag: Einrichtung von Außenarbeitsplätzen in der Bezirksverwaltung für Beschäftigte in Werk-stätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirkstag von Oberbayern beantragt:
Die Bezirksverwaltung ermöglicht Beschäftigten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB) die Mitarbeit in der Bezirksverwaltung im Rahmen von Außenarbeitsplätzen. Dabei sind auch die Möglichkeiten über das Budget für Arbeit zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit soll ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt werden.
Mehr »10.02.2020: Antrag auf Anpassung der Platzfreihalteregelung
Antrag: Anpassung der Platzfreihalteregelung/Abwesenheitsregelung im Bereich stationären Wohnen an die Bedarfe von Bewohner*innen mit Behinderung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirkstag von Oberbayern beantragt:
Die Bezirksverwaltung ermöglicht mit einer Aktualisierung der Leistungsvereinbarungen (Platzfreihalteregelung/Abwesenheitsregelung) im Bereich stationären Wohnens Bewohner*innen mit Behinderung, ihre Freizeit- und Urlaubsgestaltung selbstbestimmt und unabhängig zu gestalten. Vertreter*innen der Bewohnerbeiräte sind in die Gestaltung mit einzubeziehen.
Mehr »10.02.2020: Antrag auf ein Modellprojekt für das „Pooling“ von Schulbegleitern in Förderschulen
Antrag: Modellprojekt für das „Pooling“ von Schulbegleitern in Förderschulen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bezirkstag von Oberbayern beantragt:
1. Die Bezirksverwaltung ermöglicht seinen Schulen in Oberbayern das sogenannte „Pooling“ von Schulbegleitungen zu erproben. Dabei bleibt es dem pädagogischen Personal überlassen, wie sie das Assistenz-Personal einsetzt. Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation ist vorzunehmen. Rahmenbedingungen zur Finanzierung sind zu entwickeln.
2. Darstellung des Sachstandes zur Weiterentwicklung des Systems der Schulbegleitungen durch das Kultusministerium.
Ziel der Maßnahme ist, gemeinsam mit dem Kultusministerium ein zukunftsfähiges, Inklusion ermöglichendes Konzept für alle Schultypen zu entwickeln, das dem Anspruch inklusives Bayern gerecht wird (vergleichbar mit dem Angebot an den Ernst-Barlach-Schulen der Pfennigparade).
Mehr »4.10.2019: Antrag auf Garantie einer Elternassistenz durch den Bezirk Oberbayern
Antrag auf Elternassistenz al pdf-Datei
21.11.2019: Aufnahme GSV-Projekt „Fachkräftesicherung“ auf die Tagesordnung
Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2019
Aufnahme auf die Tagesordnung und Entscheidung zum GSV-Projekt „Fachkräftesicherung“ – „In die Zukunft investieren heißt in die Menschen investieren – Programm des Bezirks Oberbayern zur Gewinnung künftiger Fachkräfte für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe“
Das GSV-Projekt „Fachkräftesicherung“ wird auf die Tagesordnung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 21.11.2019 genommen.
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30.6.2019: Anfrage zu Arbeitsplätzen für Menschen mit Sehbehinderung
Anfrage: Arbeitsplätze für Menschen mit Sehbehinderung
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Mederer,
im bayerischen Landtag fand am 06.06.2019 eine Anhörung statt,
https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/aus-den-ausschuessen/sozialausschuss-expertenanhoerung-behindertenrechtskonvention/.
Im Rahmen der Anhörung wurde berichtet, dass bei der Stadt München qualifizierte Arbeitskräfte mit Sehbehinderung oder blinde Menschen nicht mehr weiterarbeiten können, da für diesen Personenkreis PC-Programme und Anwendungen nicht mehr ausreichend übersetzt werden.
Deshalb stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen:
– Gibt es im Bezirk Oberbayern Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen, wenn ja wie viele? Wenn Nein, warum nicht?
– Stellt sich für diesen Personenkreis die beschriebene Problematik mit den PC-Programmen ebenso dar?
– Wenn ja, wie wird Abhilfe geschaffen?
– Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk Oberbayern, gezielt für Menschen mit Sehbehinderung und für blinde Menschen qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen?
24.5.2019: Anfrage zur Teilnahme am GSV-Gremium
24.5.2019: Anfrage zur Kundenbefragung 2013/2014
13.4.2019: Antrag bezüglich der Hilfe zur Pflege
Antrag Hilfe zur Pflege
Seit 1.Januar 2019 ist die Hilfe zur Pflege von den kreisfreien Städten und den Landkreisen auf die Bezirke übergegangen, was zu großen Veränderungen, sowohl bei den Bezirken als auch bei den Betroffenen führt.
Nun haben uns mehrere Beschwerden ereilt, welchen im Tenor folgende Probleme zugrunde liegen:
Antrag als pdf-Datei Mehr »
13.4.2019: Antrag auf Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für Baumaßnahmen
Antrag Projekte Investitionen
Im Sozialausschuss werden zahlreiche Bauprojekte für die Versorgung von Menschen mit Behinderung zur Entscheidung vorgelegt. Diese Vorhaben sind häufig mit großen strukturellen Auswirkungen und der Bindung hoher Finanzmittel verbunden.
Um die Sitzungen im Vorfeld effektiv und effizient vorbereiten zu können, wird die Sozialverwaltung gebeten, den Bezirkstagsmitgliedern einen Maßnahmenkatalog der Baumaßnahmen für die kommenden zwei Jahre vorzulegen und diesen jährlich fortzuschreiben.
Martina Neubauer Petra Tuttas
Fraktionssprecherin stellvertr. Fraktionssprecherin
13.4.2019: Antrag auf Sachstandsbericht zum Projekt „Vision 2030“, Franziskuswerk Schönbrunn
Berichtsantrag Schönbrunn
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragt für die nächste Sitzung des Sozialausschusses einen Sachstandsbericht zum Projekt „Vision 2030“, Franziskuswerk Schönbrunn.
Begründung:
Das Franziskuswerk Schönbrunn startete im September 2013 unter dem „Namen Vision 2030“ ein großes Umwandlungsprojekt, um die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und den damit verbundenen Forderungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe sowie der Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechtes der Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung zu tragen.
Der Sozialausschuss soll kontinuierlich über die bereits erreichten Fortschritte und über die weiter geplanten Maßnahmen somit über den Projektstand informiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das vorgestellte Projekt entsprechend den Zielvorgaben umgesetzt wird.
Martina Neubauer Petra Tuttas
Fraktionssprecherin stellvertr. Fraktionssprecherin
29.3.2018: Anfrage zur Persönlichen Assistenz
Nach dem Fall von Herrn Winfried Glosser wird im DONAUKURIER nun erneut über eine mögliche Heimunterbringung gegen den Wunsch eines Betroffenen berichtet. Beschrieben ist der Fall von Herrn Bernhard Kube, bei dem es um Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für Assistenzkräfte geht.
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2.12.2016: Antrag auf kostenfreie Nummer für den Krisendienst Oberbayern
Antrag: Der psychiatrische Krisendienst bekommt eine kostenfreie 0800-Nummer und ist unter dieser für die Bevölkerung zu erreichen.
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3.2.2016: Antrag auf Sachstandsbericht wegen Beschwerden in der Gehörlosenschule in Johanneskirchen
Antrag:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Beschwerden einiger SchülerInnen und Lehrkräfte über verstärkten Reizhusten , brennende Augen und Unwohlsein in der Gehörlosenschule in Johanniskirchen von der Verwaltung des Bezirks Oberbayern, wenn möglich bereits zum nächsten Ausschuss Bau/Umwelt/Energie am 16.2.2016
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10.11.2015: Antrag zur Berichterstattung der Oberbayerischen Heimstätte/Deutsches Heim
Antrag:
Der Bezirk Oberbayern bittet die Geschäftsführung der Oberbayerischen Heimstätte/Deutsches Heim im Plenum jährlich Bericht zu erstatten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
Antwort Geschäftsführung Oberbayerische Heimstätte
7.10.2015: Antrag auf eine Ombudsstelle für den Bezirk Obb. für Anliegen von Menschen mit Behinderung
Antrag:
Für die Anliegen von Menschen mit Behinderung soll im Bezirk Oberbayern eine Ombudsstelle geschaffen werden.
Die Ombudsstelle sollte nicht nur eine Beschwerdestelle sein, sondern auch beratend bei der Beantragung von Hilfen zur Seite stehen und eine Scharnierfunktion zwischen Politik, Verwaltung und Betroffenen einnehmen.
Außerdem sollte die Ombudsstelle auch die Beschwerden/Probleme mit einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung klärend zur Seite stehen.
Um den genauen Bedarf festzustellen, schlagen wir vor, die Stelle zunächst halbtags und befristet für zwei Jahre einzurichten.
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15.5.2015: Antrag auf Einbeziehung von Asylsuchenden in die Gesetzliche KrankenversicherungPetra Tuttas
Antrag:
Der Bezirk setzt sich dafür ein, dass Asylsuchende in Zukunft in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden und dafür die Krankenkassen die entsprechenden Bundesmittel erhalten. Dadurch werden zum einen die Kommunen entlastet und den Flüchtlingen wird eine menschenwürdige Behandlung zuteil.
Mehr »17.2.2015: Antrag zum Basispersonalschlüssel beim Wohnen für Menschen mit BehinderungPetra Tuttas
Antrag:
Am 11.10.2012 wurden im Sozialausschuss für die Rahmenleistungsvereinbarung neue Basispersonalschlüssel ‚Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung ohne Tagesbetreuung‘ und ‚Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung ohne Tagesbetreuung‘ beschlossen.
Anders als für die Förderstätten, für die eine Evaluation vereinbart wurde, war dies bei den Stellenschlüsseln für o.g. Bereiche nicht der Fall. Gerade auch im Hinblick auf unsere Ziel der Inklusion und den langen Prozess, der zum Abschluss der Vereinbarung führte, ist es uns ein Anliegen nun auch zu erfahren, ob das System so funktioniert wie gewünscht.
Deshalb beantragen wir folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt in einem der kommenden Sozialausschüsse über die Erfahrungen der Einrichtungen mit den neuen Personalschlüsseln zu berichten.
Dazu sollen die Einrichtungen befragt werden und u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Welche Auswirkungen (positive und negative) hatte der neue Stellenschlüssel für die einzelnen Einrichtungen?
- Ermöglicht der neue Stellenschlüssel die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, d.h. Spaziergänge, Kirchenbesuche, Kinobesuche, Theater, Kneipenbesuche, Sport u.v.m.
- Gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf kleine bzw. größere Einrichtungen?
- Wurden Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung abgewiesen zugunsten Menschen mit leichteren Behinderungen?
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11.12.2014: Antrag zur Erhaltung der PIA in WaldkraiburgJohannes Becher
Antrag
Die Grünen setzen sich für den Erhalt der PIA in Waldkraiburg ein und haben erfolgreich folgenden Antrag in den Bezirkstag eingebracht:
- Der Bezirkstag des Bezirks Oberbayern bestärkt das kbo und die kbo-Heckscher-Klinikum gGmbH in ihrem Bestreben eine Institutsambulanz für Kinder und Jugendpsychiatrie in Waldkraiburg zu erhalten.
- Der Bezirkstag unterstützt zudem den Antrag der kbo-Heckscher-Klinikum gGmbH auf Errichtung einer Tagesklinik in Waldkraiburg und bittet die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege um wohlwollendste Prüfung des Antrags.
- Sollte tatsächlich eine Tagesklinik abgelehnt werden und somit ab dem 01.07.2015 der Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz in Waldkraiburg nicht mehr möglich sein, muss der Bezirkstag dies mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, da das kbo als Kommunalunternehmen wirtschaftlichen arbeitet und wirtschaftlich arbeiten muss und nicht vom Bezirk Oberbayern bezuschusst werden kann.
Antragsteller: Johannes Becher
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10.7.2014: Anfrage zu Persönliches Budget für Menschen mit BehinderungPetra Tuttas, Fraktionsvorsitzende
Anfrage
Persönliches Budget im Bezirk Oberbayern
Dazu stellen wir folgende Fragen und bitten um Beantwortung im nächsten Sozialausschuss
- Wie viele Anträge für das Persönliche (trägerübergreifende) Budget gehen pro Jahr bei der Bezirksverwaltung ein?
- Wie viele Anträge werden davon genehmigt?
- Nach welchen Kriterien wird eine Gewährung bzw. eine Ablehnung begründet? Wir bitten um Übermittlung des Kriterienkatalogs.
- Enthalten Ablehnungen einen rechtskräftigen Bescheid, gegen den die Betroffenen ggf. klagen können?
- Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag zum Persönlichen (trägerübergreifenden) Budget?
- Welche Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung bereits ergriffen, um das Persönliche (trägerübergreifende) Budget zu fördern?
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um Menschen mit Behinderung zu einem Antrag für das Persönliche Budget zu ermuntern und die Antragstellung zu erleichtern.
Das Antwortschreiben des Bezirkstagspräsidenten
9.5.2013: Anfrage zur Kooperation Bezirk/JugendämterPetra Tuttas, stellvertr. Fraktionssprecherin
Anfrage:
im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und zur Vermeidung langwieriger und teurer rechtlicher Auseinandersetzungen, wurden 2009 Verfahrensregelungen über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte gem. § 35a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff SGB XII mit den oberbayerischen Jugendämtern vereinbart.
Die Fraktion B90 / Die Grünen möchte deshalb nachfragen
– Haben die geänderten Verfahrensregelungen die Erwartungen erfüllt?
– Wie viele Klagen zwischen Bezirk und Landkreisen (oder besser Jugendämter?) werden seither trotzdem noch eingereicht und wie viele Gerichtsverfahren durchgeführt?
– Welche Inhalte haben zu einem Gerichtsverfahren geführt?
Petra Tuttas
Martina Neubauer
Die Antwort zu unserer Anfrage finden Sie hier
13.12.2012: Resolution zur neuen Entgeltregelung in den psychiatrischen KlinikenHeckscher Klinik
Bezirkstag verabschiedet auf Initiavitve der Grünen Bezirkstagsfraktion einstimmig Resolution zum Abrechnungssystem in der Psychiatrie
Es wird eine Zwei-Klassen-Psychiatrie befürchtet, weil schwerer psychisch erkrankte Menschen aus Kostengründen nur noch von Kliniken mit Vollversorgungsauftrag aufgenommen werden könnten. Krankenhäuser ohne diese Verpflichtung könnten sich auf die leichteren und damit mutmaßlich lukrativeren Fälle spezialisieren, während Vollversorger ins Kostenabseits rutschen oder gezwungen sein könnten, PatientInnen frühzeitig zu entlassen. Die Resolution wurde vom Bezirkstag von Oberbayern in seiner heutigen Sitzung einstimmig verabschiedet und appelliert an den Bundesgesundheitsminister, das geplante Vergütungssystem noch einmal grundlegend zu überarbeiten.
25.11.2012: Anfragen zur ElternassistenzPetra Tuttas, stellvertr. Fraktionssprecherin
Anfrage
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Mederer,
der Bezirk hat die Möglichkeit Menschen mit Behinderung, wenn sie Vater/Mutter werden eine Eltern-Assistenz zu finanzieren. Da dies keine Leistung ist, die im SGB XII verpflichtend für die Bezirke festgelegt ist, möchten wir dazu folgende Fragen stellen
- Wie viele Anträge pro Jahr gibt es für die Finanzierung einer Eltern-Assistenz?
- Wie viele Anträge werden davon genehmigt?
- Wie sieht der Kriterienkatalog aus, auf dessen Grundlage die Gewährung bzw. die Ablehnung begründet wird?
- Enthalten die Ablehnungen einen rechtskräftigen Bescheid, gegen den die Betroffenen ggf. klagen können?
- Wie viele Kinder mussten in den letzten fünf Jahren in eine Pflegefamilie/Heim zur Unterbringung gegeben werden, da eine Eltern-Assistenz nicht genehmigt wurde?
- In welchem Behandlungszeitraum werden die Anträge entschieden?
Hier die Antwort der Bezirksverwaltung
1.11.2012: Anfrage zur Ablehnung von Wechseln in ambulante WohnformenMartina Neubauer,
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion B 90/Die Grünen bittet im nächsten Sozial- und Gesundheitsausschuss zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:
Gibt es beim Bezirk Oberbayern Fälle, in welchen der Wechsel von einer stationären Wohnform in eine ambulante Wohnform abgelehnt wurde?
Wenn ja:
- wie viele Fälle betrifft dies im Zeitraum 2008 bis 2012?
- wie wurde die Ablehnung begründet?
- gab es Ablehnungen, obwohl der Antragsteller/die Antragstellerin eine geeignete ambulante Wohnform anbieten konnte, die kostengünstiger war?
- wie sieht der Bezirk Oberbayern in diesen Fällen das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen realisiert?
Antwort:
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 15. November 2012 wurde mündlich auf unsere Anfrage „Ablehnung Wechsel in ambulante Wohnformen“ reagiert. Die Verwaltung teilt mit, dass sie sich nicht in der Lage sieht, einen „Aktensturz“ zu machen, um festzustellen, ob es im Zeitraum 2008 bis 2012 zu Ablehnung gekommen ist.
Eine Abfrage in den Fachabteilungen habe jedoch ergeben, dass es keine bzw. nur begründete Ablehnungen gegeben habe. Die Begründung liege dann ausschließlich in der fachlichen Einschätzung hinsichtlich der Geeignetheit einer Maßnahme. Grundsätzlich gelte „ambulant vor stationär“ und die Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen.
Da wir mit dieser Antwort nicht zufrieden waren, haben wir nachgelegt. Wir haben nach Rücksprache mit einem Betroffenen einen konkreten Fall benannt. In diesem Fall ist es zu einer extrem langen Bearbeitungszeit durch die Bezirksverwaltung gekommen. Die Entscheidung steht immer noch aus und der Betroffene befürchtet aufgrund des Verlaufs der Verhandlungen eine Ablehnung.
Wir bleiben dran! Martina Neubauer
28.10.2012: Anfrage zur Qualifizierungsbeauftragten für den allg. ArbeitsmarktPetra Tuttas, stellv. Fraktionsvorsitzende
Anfrage
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Landesentgeltkomission hat 2004 die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen. In Punkt 9.1. (Strukturqualität) wird auf den Basisstellenplan verwiesen, in diesem wiederum in Position 9.4., dass die Werkstätten die Möglichkeit haben, einen Qualifizierungsbeauftragten zu beantragen. Wir haben bereits zwei Anfragen dazu gestellt, aus deren Antworten sich weiterer Informationsbedarf ergeben hat.
Sie antworten, dass für die Stelle des Qualifizierungsbeauftragten kein Stellenschlüssel hinterlegt wurde, da vorhergehende Modelle aus Ihrer Sicht im Ergebnis hinsichtlich der Kosten-/Nutzenanalyse nicht erfolgreich waren. Sie schreiben weiter, dass keine Einrichtung einen im Stellenplan hinterlegten Qualfizierungsbeauftragten beantragt hätte.
Wir möchten Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
- Uns ist mindestens ein Fall bekannt, der schriftlich diesen Qualifizierungsbeauftragten beantragt hat und eine schriftliche Ablehnung erhalten hat. Wie verträgt sich dies mit Ihrer oben getroffenen Aussage?
- Mehrere Einrichtungen haben uns mündlich berichtet, dass eine schriftliche Beantragung seitens der Entgeltverhandler abgewehrt wurde, indem mündlich mitgeteilt wurde, dass die individuell zu verhandelnden Stellenpositionen keine Aussicht auf Erfolg hätten. Wie stehen sie zu diesen Aussagen?
- Die von Ihnen mehrfach angeführten Modellprojekte bezogen sich nur auf den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen, die in den Werkstätten derzeit noch eine eher kleine Anzahl von TelnehmerInnen ausmacht. Welche Modelle gibt es für Menschen mit anderen Behinderungen? Wären hierzu die Qualifizierungsbeauftragten die richtige Stelle oder gäbe es geeignete andere Maßnahmen, die seitens des Bezirks Oberbayern fachlich unterstützt und finanziert werden?
- Sie schreiben, dass die Kosten-/Nutzenanalyse negativ ausgefallen wäre. Welche Vermittlungsquote würden Sie als positiv betrachten? Wie betrachten Sie die Ergebnisqualität unter dem Gesichtspunkt der Inklusion?
Petra Tuttas
Martina Neubauer
Hier die Antwort der Bezirksverwaltung mehr
2.3.2012: Antrag auf Besuchsfahrt zu „Integra Mensch“Bild von der hp Integra Mensch
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Lebenshilfe Bamberg hat mit der Gründung von „Integra Mensch“ einen neuen Weg in der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung eingeschlagen.
„Integra MENSCH unterstützt Personen, welche keine oder nur geringe Chancen auf eine normal bezahlte (sozialversicherungspflichtige) Arbeit haben. Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Integra MENSCH ist eine gemeindenahe „Werkstatt“, die dort Arbeit sucht, wo die Menschen leben oder wo sie glauben, sie könnten ihre Ziele am bestens erreichen und Unterstützung erhalten.“ (vgl. Homepage: www.integra-mensch.de) Dieses Projekt hat Modellcharakter. Mehr »
6.2.2012: Anfrage zur Qualifizierungsbeauftragte für den allg. ArbeitsmarktPetra Tuttas, stellvertr. Fraktionssprecherin
Anfrage:
Die Landesentgeltkomission hat 2004 die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschlossen. In Punkt 9.1. (Strukturqualität) wird auf den Basisstellenplan verwiesen, in diesem wiederum in Position 9.4., dass die Werkstätten die Möglichkeit haben, einen Qualifizierungsbeauftragten zu beantragen. Qualifizierungsbeauftragte sollen insbesondere die Vermittlung der Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass die Gegenfinanzierung dieser Beauftragten Gegenstand der individuellen Vereinbarung sind.
Wir möchten Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Einrichtungen haben einen Qualifizierungsbeauftragten beantragt?
- Wieviele WfBMs beschäftigen aktuell lt. Entgeltvereinbarung einen Qualifizierungsbeauftragten? Bitte teilen Sie uns auch den genehmigten Stellenschlüssel im Verhältnis zu den Beschäftigten mit.
- Gab es Ablehnungen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
…………… Mehr »
30.1.2012: Anfrage 2 zum Thema AutismusPetra Tuttas, stellvertr. Fraktionssprecherin
Anfrage
Klage beim Verwaltungsgericht
Sehr geehrter Herr Mederer,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort zu unserer Anfrage zum Thema Klageverfahren vor dem Sozialgericht München, ABA-Therapie.
Da sich für uns aus Ihrem Schreiben noch weiterer Klärungsbedarf ergeben hat, möchten wir Sie bitten auch noch folgende Fragen zu beantworten:
– Wie setzt sich die im Schreiben erwähnte Arbeitsgruppe ‚Diagnose und Therapie’ zusammen?
– Prüft diese Arbeitsgruppe gezielt die ABA-Therapie?
– Welche Kriterien führen dazu, dass die ABA-Therapie nicht anerkannt wird?
Wir möchten Sie um eine baldige Beantwortung der Fragen bitten,
Petra Tuttas
16.1.2012: Anfrage zum Ambulant betreuten WohnenMartina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
im Fachausschuss „Soziales“ im Verband der bayerischen Bezirke wurde im Juli 2010 eine Neudefinition für das ambulant betreute Wohnen vorgenommen.
„Danach ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zum ambulant betreuten Wohnen im Sinne des Art. 82 AGSG dann anzunehmen, wenn
……..
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Dezember 2011: Antrag auf Erarbeitung eines Aktionsplanes für den Bezirk OberbayernMartina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
mit der einstimmigen Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-Konvention) durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat im Dezember 2008 sind Bund und Länder die Verpflichtung eingegangen, Menschen mit Behinderung den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Wunsch- und Wahlfreiheit, die Stärkung der individuellen Selbstbestimmung sowie die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sind wesentliche Elemente der Konvention.
Insbesondere die bayerischen Bezirke sind aufgrund ihres Aufgabenspektrums gefordert, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In Art. 4 – Allgemeine Verpflichtungen – der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention auf allen staatlichen Ebenen und mit den dazu erforderlichen Maßnahmen. Eine wichtige Grundlage dafür ist ein konkreter Aktionsplan, der die Ziele und Maßnahmen des Bezirks Oberbayern strategisch für die nächsten 10 Jahre aufzeigt.
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5.12.2011: Anfrage zu Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem ersten ArbeitsmarktPetra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin
Anfrage für den Gesundheits – und Sozialausschuss
Die Bezirksverwaltung führt bei den Verbänden und den von ihr bezuschussten Einrichtungen (DPWV, Caritas, Arbeiterwohlfahrt,…) eine Abfrage über die Arbeitsplätze durch, die auf dem 1. Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung angeboten werden.
Dabei werden folgende Fragen gestellt:
1.Wie viele Menschen mit Behinderung sind bei den Verbänden und ihren Einrichtungen jeweils auf regulären Arbeitsplätzen angestellt?
2.In welcher Höhe leisten die jeweiligen Verbände Ausgleichsabgaben, weil sie die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Schwerbehinderten nicht erfüllen?
3.Wie viele Arbeitsplätze, die ursprünglich solche des sog. 1. Arbeitsmarktes waren, wurden bei Neubesetzung in sog. „Außenarbeitsplätze“ oder Werkstattplätze umgewandelt?
Ebenfalls wird gebeten, die obenstehenden Fragen für die Arbeitsplätze in der Bezirksverwaltung selbst zu beantworten.
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12.11.2011: Anfrage zum Thema AutismusPetra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin
Anfrage
Sehr geehrter Herr Mederer,
in der SZ vom 3.11. 2011 (siehe Anhang) wurde berichtet, dass einem autistischen Kind erst nach einer Klage beim Sozialgericht München die gewünschte Therapie seitens des Bezirks zugebilligt wurde.
Dazu möchten B90/Die Grünen folgende Fragen stellen:
– Hat der Bezirk vor, in diesem Falle Berufung beim Landessozialgericht einzulegen?
– Wie viele Fälle gibt es derzeit, die vor Gericht sind, um die gewünschte Therapie per Klage durchzusetzen?
– Wurde, bevor der Familie die Therapie verweigert wurde, mit dem Autismiskompetenzzentrum Kontakt aufgenommen? Wenn ja, wie sah deren Stellungnahme aus, wenn nein, warum wurde das Kompetenzzentrum nicht zu Rate gezogen?
– Wer verantwortet im Bezirk die Entscheidung, dass eine Therapie trotz ärztlicher Empfehlung nicht finanziert wird?
4.4.2011: Antrag auf Außensprechstunden der SozialverwaltungPetra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Außensprechstunden der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern einzuführen. Außensprechstunden werden bereits erfolgreich im Bezirk Schwaben durchgeführt.
Dort bietet die Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben mit einer mobilen Beratungsstelle einen besonderen Service. In den Landkreisen und
kreisfreien Städten werden Außensprechtage für die BürgerInnen vor Ort angeboten, die in der Regel einmal monatlich stattfinden.
Die Verwaltung wird gebeten, das Modell „Außensprechstunde im Bezirk Schwaben“ im Sozialausschuss vorzustellen, um aus deren Erfahrungen ein Modell für Oberbayern zu entwickeln.
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Februar 2011: Anfrage zum Mietpreisspiegel für die Förderfähigkeit von Einrichtungen Petra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin
Sehr geehrter Herr Mederer,
in Ihrer Mail vom 2.2.11 an Herrn Lohner, SWW München, bezüglich der Anmietung einer Immobilie, schreiben Sie, dass ein Mietpreis von 10,80 Euro nicht wirtschaftlich sei und daher die geplante Einrichtung nicht gefördert werden kann.
Deshalb möchten wir Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
– Gibt es innerhalb der Bezirksverwaltung ein festgelegtes Höchstmietpreis-Niveau für vergleichbare Einrichtungen in München und wenn ja, wie hoch ist es?
– Gibt es solch ein Höchstmietpreis-Niveau auch für andere Regionen und wenn ja, wie hoch ist es?
– Wird dieser Höchstpreis an die Einrichtungen kommuniziert?
– Welche Kriterien sind für die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung maßgeblich?
– Welche Rolle spielt dabei der Mietpreis? Welchen Anteil macht er aus?
Für die Vergabe von Mitteln, die Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Einrichtungen muss größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Einrichtungen schon im Vorfeld wissen, was in den Bereich der Fördermöglichkeit fällt und was nicht. Dies würde auch vermeiden, unnötige Energie in nicht förderfähige Projekte zu stecken.
1.2.2011: Antrag auf Sachstandsbericht zum Defizitausgleich für die FrühförderstellenMartina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht über den Defizitausgleich bei den Frühförderstellen“ für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 10. März 2011.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. März 2010 beschlossen, im Rahmen einer sog. Härtefallregelung einen Defizitausgleich bei den Frühförderstellen zu gewähren, die nachweisen können, dass sie aufgrund besonderer Umstände in ihrem Fortbestand gefährdet sind. Dabei wurden in der Sitzung keine konkreten Parameter festgelegt, die zur Gewährung des Defizitausgleichs führen sollten. Bislang wurden dem Sozial- und Gesundheitsausschuss keine Anträge zur Beratung vorgelegt.
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18.12.2010: Anfrage bezüglich Südbayerische Wohn- und WerkstättenSWW
Anfrage
Der Arbeitskreis Soziales der Fraktion B 90/Die Grünen hat am 6. Dezember 2010 dem SWW, Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH München, einen Informationsbesuch abgestattet.
In Zusammenhang mit dem Besuch drängen sich einige Fragen auf, um deren Beantwortung wir bitten:
- Nach Auskunft der Leitung der Einrichtung wurde bereits im Sommer 2010 beantragt, mit ca. 30 Personen neue Räumlichkeiten in München-Sendling zu beziehen, um der entstandenen Raumenge in der Roßtalerweg zu entkommen und wieder ein qualitativ angemessenes Arbeitsangebot machen zu können. Wird der Vertrag für das Mietobjekt nicht bald abgeschlossen, besteht die Gefahr, dass das Mietobjekt nicht mehr zur Verfügung steht. Wie ist hier der Verfahrensstand, bis wann ist mit einer Entscheidung der Verwaltung zu rechnen? Welcher Bearbeitungszeitraum für eine Entscheidungsfindung ist für die Verwaltung in solchen Fällen vorgesehen?
- Wie geht die Verwaltung bei eingehenden Anfragen oder Anträgen mit der Bestätigung von Eingängen um? Uns wird immer wieder berichtet, dass keine Eingangsbestätigungen zugeschickt werden.
- Wie wird im Fall einer Ablehnung der in Aussicht genommenen Räumlichkeiten die adäquate Betreuung der Förderstättengänger sichergestellt?
- Hält die Verwaltung das HMB-Verfahren auch für Menschen mit zusätzlichen Sinnesbehinderungen für geeignet? Gibt es dazu Aussagen von Frau Dr. Metzler?
a) Falls die Verwaltung das Verfahren grundsätzlich auch für diesen Personenkreis für geeignet hält, bitten wir um entsprechende Begründung.
b) Falls die Verwaltung das Verfahren für nicht geeignet hält, bitten wir um Darstellung, wie die Einstufung des betreffenden Personenkreises und die im Zusammenhang stehenden Personalschlüssel definiert werden sollen.
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
13.11.2010: Anfrage zum ambulanten Wohnen für Menschen mit BehinderungenUmzug_RainerSturm_pixelio.jpg
Bei einem Wechsel eines Menschen mit einer Behinderung aus einer stationären in eine ambulante Wohnform wird die Erwerbsgemindertenrente erst am Monatsende ausbezahlt. Die Miete ist in der Regel jedoch am Anfang des Monats zu begleichen. Für diesen Personenkreis ergibt sich dadurch oft ein finanzieller Engpass, der eine schwere Hürde darstellt.
In einer gemeinsamen Anfrage an den Präsidenten des Bezirkstags Oberbayern bitten die Bezirksräte Waltraud Gruber (GRÜNE) und Thomas Huber (CSU) um die Darstellung des Problems. Mögliche Lösungsansätze sollen aufgezeigt werden. Dabei ist auch eine Anschubfinanzierung durch ein zinsloses Darlehen zu prüfen.
Anfrage:
- Die Verwaltung wird gebeten, das Problem der Mietvorausleistung für Menschen mit Behinderungen, die eine Rente beziehen, beim Wechsel von einer stationären in eine ambulante Wohnform darzustellen.
- Mögliche Lösungsansätze sind aufzuzeigen. Dabei ist auch eine Anschubfinanzierung durch ein zinsloses Darlehen zu prüfen.
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11.11.2010: Antrag auf Mindestlöhne bei Integrationsprojektenfoto©jerzy_Sawluk;www.pixelio.de
Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss
- Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, wie z.B. bei Integrationsfirmen, werden Minderleistungen der betreffenden Personen oft nicht mit einem ausreichenden Lohnausgleich finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt die Problematik, die sich bei der Auszahlung von Mindestlöhnen für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen oder Erkrankungen ergibt darzustellen.
- Mögliche Lösungsansätze sind aufzuzeigen.
- Eine individuelle Regelung und eine mögliche Ausgleichsleistung durch den Bezirk sind rechtlich zu überprüfen.
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14.10.2010: Antrag auf Entwicklung und Einführung von Steuerungsmechanismen zur Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit BehinderungMartina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Steuerungsmechanismen zu entwickeln, die es ermöglichen, in einem Zeitraum von drei Jahren stationäre Wohnheimplätze abzubauen und entsprechend ambulante Strukturen aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen gemeinsam mit den Leistungserbringern verschiedene Modelle entwickelt werden, die durch gezielte Förderung die Übergangsphase für die Leistungserbringer abfedern und attraktiv machen.
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12.8.2010: Antrag auf Leichte Sprache bei Antragsformularen – ein Muss in der Verwaltung des Bezirks OberbayernPetra Tuttas, stellv. Fraktionssprecherin
Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss
1. Der Bezirk Oberbayern entwickelt Erläuterungen zu den Antragsformularen und Antwortschreiben für Menschen mit Lernschwierigkeiten in einfacher Sprache.
2. Antragsformulare bzw. die Erläuterungen dazu sollen ebenfalls in Leichte Sprache übersetzt werden und auf der Website des Bezirks Oberbayern veröffentlicht werden. Dabei kann auch auf bereits vorhandene Materialien verwiesen werden, z. B. die Broschüre zum persönlichen Budget. http://www.people1.de/pdf/PersoenlichesGeld2.pdf
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22.7.2010: Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit psychischen BehinderungenMartina Neubauer
Antrag zur Behandlung im Gesundheits- und Sozialausschuss am 22. Juli 2010
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
für den nächsten Gesundheits- und Sozialausschuss stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand zum Anteil der Plätze für Menschen mit psychischen
Behinderungen, die
a) in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
b) in speziellen Gruppen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung
c) in Zuverdienstarbeitsplätzen
tätig sind, zu erläutern.
Insbesondere ist im Sachvortrag darauf einzugehen, in welchen Regionen Versorgungsdefizite
bekannt sind und wo es konkrete Anträge von Leistungserbringern gibt, Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Behinderungen zu schaffen. Insoweit ist darauf einzugehen, wie der Bearbeitungssachstand der einzelnen Anträge ist. Die Kosten der verschiedenen Arbeitsplatzangebote (a bis c) sind darzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, Aussagen dazu zu treffen, was mit dem Personenkreis geschieht, der aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten kann und im Bereich der Werkstätten bzw. in Zuverdienstarbeitsplätzen tätig werden könnte aber aufgrund des nicht ausreichenden Angebots nicht aufgefangen werden kann.
Begründung:
Immer mehr Menschen mit psychischen Behinderungen benötigen, um am Arbeitsleben teilhaben zu können, Unterstützung. Der Bezirk Oberbayern hat hier in einigen Bereichen beispielhaft Initiativen ergriffen und Projekte unterstützt. Mittlerweile ist dieser Prozess, trotz
einer erheblichen Zunahme des Bedarfs und der Anfragen, ins Stocken geraten.
Im Gesundheits- und Sozialausschuss muss diese Problematik diskutiert und umgehend
Lösungswege entwickelt werden.
Martina Neubauer
8.6.2010: Antrag zur ambulanten Betreuung von Wohngemeinschaften für Menschen mit DemenzerkrankungenMartina Neubauer
Antrag
In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses vom 16. März 2010 wurde o. g. fraktionsübergreifender Antrag behandelt.
In der Sitzung des Ausschusses erläuterte die Verwaltung den Sachstand und teilte mit, dass zunächst die Abstimmungsgespräche mit dem Arbeits- und Sozialministerium abzuwarten seien. Erst im Anschluss daran bestünde Rechtssicherheit und die Bezirke hätten Klarheit über ihren Handlungsspielraum.
Es wurde vereinbart, dass das Thema in der nächsten regulären Sitzung des Gesundheits- und
Sozialausschusses erneut behandelt wird.
Das Protokoll dieser Sitzung liegt noch nicht vor und ist auch im Intranet des Bezirks Oberbayern
nicht abrufbar. Aus der Liste „Anträge der Fraktionen“ ist jedoch ersichtlich, dass die
Verwaltung o. g. Antrag als „erledigt“ eingestuft hat. Es ist daher davon auszugehen, dass
der Antrag nicht erneut behandelt werden soll.
Vorsorglich beantrage ich, den o. g. Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits-
und Sozialausschusses am 22. Juli 2010 zu nehmen und ordnungsgemäß zu behandeln.
Martina Neubauer
8.4.2010: Antrag auf Übergangslösung in den Förderstätten für Menschen mit Behinderung Martina Neubauer
Antrag an den Sozialausschuss am 8.4.2010
Der Bezirk Oberbayern setzt die Verhandlungen über neue Leistungsvereinbarungen für die Förderstätten aus, bis ein Verfahren entwickelt wurde, das den tatsächlichen Hilfebedarf der Menschen mit Behinderung abbildet und eine Umsetzung in Personalschlüssel zulässt. Bis zur Einigung über ein neues Verfahren besitzen die bis zum 31.03.2010 befristeten Kurzzeitleistungsvereinbarungen ihre Gültigkeit
Begründung:
Die Kurzzeitleistungsvereinbarungen mit den Förderstätten für Menschen mit Behinderung laufen zum 31. März 2010 aus. Der Bezirk Oberbayern lässt bei den Verhandlungen mit den Leistungserbringern nur zwei Optionen zu:
Es werden Personalschlüssel von 1 : 2,9 akzeptiert oder es wird das HMB-Verfahren angewandt.
In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses vom 16. März 2010 wurde berichtet, dass ca. 60 % der Förderstätten mit dem Personalschlüssel von 1 : 2,9 nicht zurecht kommen und massive Qualitätseinbußen bei der Betreuung der von ihnen betreuten Personen hinnehmen müssten. Das HMB-Verfahren wurde von allen in der Modellphase beteiligten Einrichtungen als nicht geeignet abgelehnt.
Bis für diese Situation eine tragfähige Lösung gefunden worden ist, sind die Verhandlungen auszusetzen und die auslaufenden Leistungsvereinbarungen zu verlängern.
In einer Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnenn des Bezirkstags von Oberbayern (jede Fraktion entsendet einen Vertreter/in), VertreterInnenn der Wohlfahrtsverbände und der Verwaltung wird ein Verfahren entwickelt, das den individuellen Hilfebedarf derBesucherInnen der Förderstätte abbildet und aus dem sich ein realistischer Personalschlüssel ableiten lässt.
Dieser Entwurf ist dem Gesundheits- und Sozialausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Martina Neubauer
Fraktionsvorsitzende
8.4.2010: Antrag auf Übergangslösung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung Waltraud Gruber
Antrag für den Sozialausschuss am 8.4.2010
- Bis zur Verabschiedung eines tragfähigen Verfahrens, wird das Modell Mittelfranken als Interpretationshilfe zur Eingruppierung in die Hilfebedarfsgruppen angewandt.
- Es wird eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen des Bezirkstags von Oberbayern (jede Fraktion entsendet einen Vertreter/in), VertreterInnen der Wohlfahrtsverbände und der Verwaltung eingerichtet, die einen Entwurf für die zukünftige Eingruppierung und die daraus resultierenden Personalschlüssel für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Dieser Entwurf ist dem Gesundheits- und Sozialausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
- Dem Ausschuss ist über den Verhandlungsstand über die Rahmenleistungsvereinbarungen auf Landesebene zu berichten.
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Waltraud Gruber3.3.2010: Eilantrag zu Bericht i der SZ über Korruption bei Behinderten Einrichtungen „Neuer Weg“
Eilantrag zu Bericht i der SZ über Korruption bei Behinderten Einrichtungen „Neuer Weg“ in Fischbachau und Landsham.
Berichterstattung im nächsten Bezirksausschuss am 3. März 2010
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion B 90/Die Grünen im Oberbayerischen Bezirkstags beantragt, in der nächsten Sitzung des Bezirksausschuss am 3.3.10 eine Stellungnahme zu den in der Süddeutschen Zeitung vom 20./21. Februar 2010 erläuterten Vorwürfen der Süddeutschen Zeitung zur Einrichtung „Neuer Weg“.
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2.3.2010: Antrag Vorübergehende Förderung der OBA-Dienste des Evangelisch-Lutherischen DekanatsbezirksMartina Neubauer, Fraktionssprecherin
Antrag:
Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Personalkosten für die OBA-Dienste des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks im Münchner Löhe-Haus bis die Richtlinien für die Ballungsräume verabschiedet werden.
Begründung:
Mit die Übernahme der ambulanten Eingliederungshilfe durch die Bezirke sollte eine bessere flächendeckende Versorgung für Menschen mit Behinderung erreicht werden.
Mit der Verabschiedung der Richtlinien für die OBA-Dienste war aber auch klar, dass die Personalbemessungszahlen für die Ballungsräume, insbesondere für die LH München, noch Nachbesserungsbedarf haben. Die Frage, inwieweit die Kommunen in Form der freiwilligen Leistungen eigenständig tätig werden dürfen, wurde nun vom Bayerischen Innenministerium abschlägig behandelt.
Um sicherzustellen, dass das gute und etablierte Angebot im Münchner Löhe-Haus weiter bestehen kann, ist eine entsprechende Sonderregelung durch den Bezirk Oberbayern zu veranlassen.
27.1.2010: Antrag auf Sachstandsbericht für die Errichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenzerkrankung
Antrag
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FW, FDP, Die Linke und der ödp im Bezirkstag von Oberbayern
Zur Behandlung im Gesundheits- und Sozialausschuss: Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenzerkrankungen
Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten Gesundheits- und Sozialausschuss des Bezirkstags von Oberbayern über den aktuellen Sachstand für die Errichtung ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenzerkrankungen zu berichten.
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17.12.2009: Antrag auf Bericht des Behindertenbeauftragten
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Fraktion B 90/Die Grünen beantragt einen Bericht des Behindertenbeauftragten des Bezirks Oberbayern für das Plenum am 17. Dezember 2009.
Begründung:
Der Behindertenbeauftragte des Bezirks Oberbayern, Herr Geiger, hat im Oktober 2008 seine neue Tätigkeit aufgenommen. Bei der Wahl des Behindertenbeauftragten bestand Konsens darüber, dass eine Berichterstattung nach einem Jahr zu erfolgen hat, um einschätzen zu können, inwieweit die mit der Bestellung eines Behindertenbeauftragten verbundenen Erwartungen erfüllt werden konnten.
Aufgrund der Übernahme der gesamten Eingliederungshilfe durch die bayerischen Bezirke zum 1. Januar 2009 und der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist es notwendig, dass der Behindertenbeauftragte gegenüber allen Mitgliedern des Bezirkstags von Oberbayern über seine Aktivitäten berichtet. Nur eine regel-mäßige Berichterstattung kann gewährleisten, dass diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit Anerkennung und Unterstützung findet und Impulse von den Vertreterinnen und Vertretern im Bezirkstag erhält. Zwischen dem Behindertenbeauftragten und den Mitglieder des Bezirkstags muss ein intensiver Informationsaustausch gepflegt werden, um den Steuerungsaufgaben gerecht werden zu können.
15.10.2009: Antrag zur Verfahrensregelung über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
bei volljährigen jungen Menschen mit seelischer Behinderung, die Hilfen in Anspruch nehmen möchten, stellt sich bei der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen oft die Frage der Zuständigkeit. Dies hängt mit der gängigen Praxis einiger Jugendämter zusammen, die eine eigene Zuständigkeit bei jungen Volljährigen, die vor dem 18. Lebensjahr keine Jugendhilfe erhalten hatten, häufig verneinen. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und zur Vermeidung langwieriger und teurer rechtlicher Auseinandersetzungen, ist eine Verfahrensregelung sinnvoll.
Die Fraktion B90 / Die Grünen beantragt, mit den oberbayerischen Jugendämtern Verhandlungen über die Einführung einer Verfahrensregelung über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte gem. § 35a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff SGB XII mit den oberbayerischen Jugendämtern zu führen und eine Regelung zu vereinbaren.
In dieser Verfahrensregelung soll folgendes verbindlich geregelt werden:
1. Zuständigkeit für minderjährige junge Menschen mit seelischer Behinderung
2. Zuständigkeit für minderjährige junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung
bzw. Mehrfachbehinderung (auch seelische Behinderung)
3. Zuständigkeit für volljährige junge Menschen mit ausschließlich seelischer Behinderung
4. Zuständigkeit für volljährige junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung (auch seelische Behinderung)
Es wird angeregt, analog dem Vorgehen des Bezirks Schwaben, der Anfang 2009 zu einer Übereinkunft mit den schwäbischen Jugendämtern gekommen ist, zu verfahren.
15.10.2009: Antrag zur Betreuung von Hilfebedarfsgruppen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.10.2009
Als Übergangslösung wird bei der Ermittlung des Hilfebedarfs von Werkstattbeschäftigten in WfbM das Modell Mittelfranken zur Interpretation der in der Rahmenleistungsvereinbarung vereinbarten Kriterien übernommen.
Begründung:
Der Kriterienkatalog zur Definition des zusätzlichen Hilfebedarfs, der in der Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung vereinbart wurde, ist aus fachlicher Sicht nicht geeignet, den ggf. zusätzlichen Hilfebedarf pro Person zu erheben. Vor allem die Interpretation nach dem Wortlaut führt zu einer Fehldiagnose, da diese Kriterien ursprünglich zur Beschreibung des Hilfebedarfs von Menschen mit einer Körperbehinderung entwickelt wurden, nicht jedoch für Menschen mit geistiger Behinderung.
Bis ein geeignetes Verfahren in Abstimmung mit den Einrichtungen gefunden wird, bietet sich eine Übergangslösung an, wie sie beispielsweise in Mittelfranken angewendet wird.
Dort wurde eine Interpretationshilfe für die Punkte 6 und 7 der Kriterien der Rahmenleistungsvereinbarung beschlossen. Diese Interpretationshilfe ist geeignet, den Hilfebedarf von Menschen mit geistiger Behinderung auf der Basis der vereinbarten Kriterien der Rahmen-leistungsvereinbarung zu beschreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie mit dieser Vereinbarung einverstanden wäre.
Martina Neubauer und Waltraud Gruber
26.9.2009: Antrag zur Verfahrensregelung bei der Eingliederungshilfe
Antrag zur Behandlung im Gesundheit- und Sozialausschuss
Bei volljährigen jungen Menschen mit seelischer Behinderung, die Hilfen in Anspruch nehmen möchten, stellt sich bei der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen oft die Frage der Zuständigkeit. Dies hängt mit der gängigen Praxis einiger Jugendämter zusammen, die eine eigene Zuständigkeit bei jungen Volljährigen, die vor dem 18. Lebensjahr keine Jugendhilfe erhalten hatten, häufig verneinen. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung und zur Vermeidung langwieriger und teurer rechtlicher Auseinandersetzungen, ist eine Verfahrensregelung sinnvoll.
Die Fraktion B90 / Die Grünen beantragt, mit den oberbayerischen Jugendämtern Verhandlungen über die Einführung einer Verfahrensregelung über die Abgrenzung der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte gem. § 35a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff SGB XII mit den oberbayerischen Jugendämtern zu führen und eine Regelung zu vereinbaren.
In dieser Verfahrensregelung soll folgendes verbindlich geregelt werden:
1. Zuständigkeit für minderjährige junge Menschen mit seelischer Behinderung
2. Zuständigkeit für minderjährige junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung (auch seelische Behinderung)
3. Zuständigkeit für volljährige junge Menschen mit ausschließlich seelischer Behinderung
4. Zuständigkeit für volljährige junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung (auch seelische Behinderung)
Es wird angeregt, analog dem Vorgehen des Bezirks Schwaben, der Anfang 2009 zu einer Übereinkunft mit den schwäbischen Jugendämtern gekommen ist, zu verfahren.
Andreas Ammer und Martina Neubauer
9.9.2009: Anfrage zur Pauschalierten Rückzahlungsregelung bei Mittagessenpixelio: Geralt
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
die Rückzahlungsregelung, in der bereits im Gesundheits- und Sozialausschuss vom 23. Juli 2009 berichtet wurde, führt nach unserer Kenntnis zu Irritationen bei den Anspruchsberechtigten. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oberbayerischen Bezirkstag beantrage ich daher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Berechnung der Pauschale obwohl individuelle Ansprüche vorliegen? Entspricht diese Regelung dem Urteil des Bun-dessozialgerichts?
2. Wurden die Werkstattbeschäftigten und/oder ihre Eltern/Betreuer vorab über diese Regelung informiert? Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Information?
3. Trifft es zu, dass der vom Bezirk Oberbayern angebotene bzw. bereits angewiesene Betrag nur ca. 50 % der tatsächlichen Kosten beträgt? Steht den Werkstattbesuchern für die Zeit, in der widerrechtlich die Kosten für das Mittagessen nicht gewährt wur-den, ein Zinsausfall zu?
4. Wurden die Werkstattbesucher über die Möglichkeit Widerspruch gegen die Pau-schalregelung des Bezirks Oberbayern einzulegen, informiert? Wurden Widersprüche von Betroffenen oder Eltern/Betreuern eingelegt?
5. Wurde auch in anderen bayerischen Bezirken vergleichbar verfahren? Wenn ja, in welchen?
23.7.2009: Antrag auf Sachstandsbericht bei der Entwicklung von Wohnheimplätzen für Menschen mit seelischer Behinderung im Landkreis Traunsteinpixelio:Rainer Sturm
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
im Namen der Fraktion B 90/Die Grünen im Obb. Bezirkstag beantrage ich, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 23. Juli 2009 den Tagesordnungspunkt:
Entwicklung der Wohnheimplätze für Menschen mit seelischer Behinderung im Landkreis Traunstein aufzunehmen.
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23.7.2009: Antrag auf Sachstandsbericht zur Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts „Mittagessen für Menschen mit Behinderung als Teilhabeleistung“ pixelio: Geralt
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 23. Juli 2009 bitten wir den Tagesordnungspunkt:
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts „Mittagessen für Menschen mit Behinderung als Teilhabeleistung“ aufzunehmen. Insbesondere bitten wir auf folgende Fragestellungen einzugehen:
– Zu welchem Zeitpunkt wurden die Betroffenen und die Einrichtungen darüber informiert, dass der Bezirk Oberbayern das Urteil des Bundessozialgerichts umsetzt?
– Wie viele Personen sind anspruchsberichtigt?
– Wurde bereits mit der Auszahlung der Beträge begonnen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
– Ist es richtig, dass ab einer bestimmten Einkommensgrenze das Mittagessen nicht durch den Sozialhilfeträger übernommen wird? Bitte stellen Sie die Rechtslage dar.
11.3.2009: Antrag auf Sachstandsbericht bei der Umsetzung der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11. März 2009 bitten wir den Tagesordnungspunkt:
„Stand der Umsetzung der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für körperlich, geistig und seelisch behinderte Erwachsene in Werkstätten“
aufzunehmen.
Zur Abschätzung der weiteren Entwicklung im Bereich der WfBs ist ein Sachstandsbericht seitens der Verwaltung erforderlich. In diesem Bericht soll insbesondere aufgezeigt werden, welche Steuerungsmöglichkeiten seit der Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarungen erzielt werden konnten und in welchen Bereichen ggf. Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Wie wird die langfristige Entwicklung bei den WfBs bei konsequenter Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung eingeschätzt? Welche Rückmeldungen gibt es von den Leistungsanbietern?
Martina Neubauer
Fraktionsvorsitzende B 90/Die Grünen
11.3.2009: Antrag auf Sachstandsbericht zur Entwicklung im Bereich der ambulant-komplementären psychiatrischen und Suchthilfeversorgung in Oberbayern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sachstandsbericht zur Entwicklung im Bereich der ambulant-komplementären psychiatrischen und Suchthilfeversorgung in Oberbayern bezugnehmend auf die Beschlüsse des Sozialausschusses vom 18.10.07 und 17.7.08.
Begründung:
In den letzten Jahren hat der Sozialausschuss des Bezirks Oberbayern auf Vorschlag der Bezirksverwaltung Prioritäten bei den Neuanträgen der Leistungserbringer vorgenommen. Hierbei wurden die Stufen I bis III festgelegt und die Projekte je nach Dringlichkeit bestimmten Umsetzungsstufen zugewiesen. Um einen Überblick über die Entwicklungen im ambulant-komplementären Bereich zu erhalten, halten wir eine aktuelle Berichterstattung darüber, inwieweit die o. g. Beschlüsse vollzogen wurden bzw. welchen Stand der Bearbeitung sie erreicht haben, für notwendig.
18.12.2008: Antrag auf Sachstandsbericht beim Zuschuss zum Mittagessen in Werkstätten
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
aufgrund der Aktualität der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. Dezember 2008 zur Frage, ob das Mittagessen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung als Teilhabeleistung anzuerkennen und damit durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu leisten ist, bitte ich Sie, in der Sitzung am 18. Dezember 2008 dazu Stellung zu nehmen.
Insbesondere bitte ich um Berichterstattung darüber, ob bzw. ab wann der Bezirk Oberbayern die Übernahme der Leistung gewährt, inwieweit die betroffenen Menschen bereits informiert wurden und ob die Leistung rückwirkend gewährt wird.
Martina Neubauer
9.7.2005: Essensgeld für Behinderte weiterhin auszahlen
Antrag
Grüne fordern politische Entscheidung: Essensgeld für Behinderte weiterhin auszahlen, anstatt Scheingefechte austragen
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im oberbayerischen Bezirkstag fordert die Bezirksverwaltung auf, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, dort aber nicht wohnen, weiterhin Essensgeld zu gewähren. Wiederum spielen sich bayerische Bezirke zum Oberrichter im Sozialwesen auf. Unterlagen sie schon bei den so genannten „Bedarfsgemeinschaften“ und bei den Leistungen für die Förde-rung von Kindern in integrativen Kindertagesstätten in erster Instanz, so legen sie nun erneut Bundesrecht unsozial aus. Geht es nach den Grünen, so muss auch der Freistaat handeln und die Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch ändern.
Als einziges Land in Deutschland verweigert Bayern mit seinen sieben Bezirken die Auszahlung des Essensgeldes, obwohl dies im Rahmen einer Werkstattvergütung vertraglich geregelt ist. Die Bezirke verhalten sich rechtswidrig. Zwar argumentieren die Bezirke, das neu strukturierte Sozialgesetzbuch (SGB XII) würde das Essensgeld nicht mehr als Teil der Eingliederungshilfe für Behinderte ausweisen, doch sind dies nach Ansicht der Grünen „juristische Scheingefechte“, die von der sozialen Notwen-digkeit ablenken und Betroffene in Prozesse zwingen.
„Letztlich ist die Auszahlung des Essensgeldes eine Frage der Moral. Es steht den Bezirken gut an, hier eine politische Entscheidung herbei zu führen, die Behinderten zu Gute kommt und nicht Gerichte beschäftigt“, so Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende der Grünen im oberbayerischen Bezirkstag.
Kontakt:
Martina-Neubauer(at)web.de