Antrag auf Entwicklung und Einführung von Steuerungsmechanismen zur Weiterentwicklung der Versorgung von Menschen mit Behinderung
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Steuerungsmechanismen zu entwickeln, die es ermöglichen, in einem Zeitraum von drei Jahren stationäre Wohnheimplätze abzubauen und entsprechend ambulante Strukturen aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen gemeinsam mit den Leistungserbringern verschiedene Modelle entwickelt werden, die durch gezielte Förderung die Übergangsphase für die Leistungserbringer abfedern und attraktiv machen. Diese Förderung wird mit der Erfüllung eines klar definierten Ziels verknüpft.
Die erarbeiteten Vorschläge sollen in einer Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses spätestens Mitte 2011 zur Abstimmung kommen und alsdann umgesetzt werden.
Begründung:
Die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung ist am 26. März 2009 in Kraft getreten. Ein wichtiger Aspekt beim Thema Inklusion betrifft das Thema Wohnen und die Schaffung möglichst wohnortnaher, ambulanter Strukturen.
Die Anzahl stationärer Wohneinrichtungen wächst seit Jahrzehnten, obwohl der Vorrang ambulanter vor stationärer Unterstützung im BSHG und in den einschlägigen Sozialgesetzbüchern schon seit mehr als 20 Jahren gilt.
Nur ein relativ kleiner Teil der betroffenen Menschen hat die Möglichkeit, wie in der UN-Konvention gefordert „ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen“.
Um diesem Ziel näher zu kommen, ist es notwendig, mit den Leistungserbringern konkrete Zielvereinbarungen abzuschließen, um den weiteren Bau stationärer Wohnheimplätze zu stoppen. Dabei sind mittelfristig die vorhandenen stationären Plätze auf das notwendige Minimum zu reduzieren und parallel dazu der Ausbau ambulanter, regional verorteter Wohnformen voranzutreiben.
Martina Neubauer, Fraktionsvorsitzende
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